Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteurinnen im Bereich Performing Arts für ein junges Publikum
Ausschreibung von Aufführungsprämien
im Rahmen der Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur:innen im Bereich Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) im Bezirk Reinickendorf
Der Bezirk Reinickendorf vergibt im Rahmen des KiA-Programms der Senatsverwaltung für Kultur und Europa des Landes Berlin Projektförderungen zur Etablierung und Durchführung von Theaterangeboten im Bereich der Performing Arts (Akteur:innen aus den Bereichen Performance, Tanz, Objekt- und Figurentheater, Musiktheater) für Kinder- und Jugendliche in Höhe von rund 125.000 Euro. Die Fördermittel werden dafür eingesetzt, die Versorgung mit Theaterangeboten in bislang nicht oder unterversorgten Stadträumen zu entwickeln und um bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit zu erhalten und zu stärken.
Ziel und Gegenstand der Förderung:
> Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet. Hierzu gehören im Bezirk Reinickendorf:
a) Grüner Norden (Hermsdorf / Frohnau / Waidmannslust)
b) Märkisches Viertel / Lübars
c) Reinickendorf-Ost /-West
d) Tegel / Tegel-Ort / Heiligensee / Konradshöhe
f) Wittenau / Borsigwalde
> Erhalt und Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder,- Jugend und Puppentheater für den Spielbetrieb.
> Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste.
> Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstler:innen der darstellenden Künste.
Aufführungsprämien
Beantragt werden können Aufführungsprämien für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen. Dazu gehören Theaterangebote für Kinder und Jugendliche, die von Einzelkünstler:innen oder mobilen freien Gruppen in den entsprechenden Reinickendorfer Stadträumen organisiert und aufgeführt werden. Berücksichtigt werden die Erschließung und Versorgung von den oben genannten teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet.
In der Aufführungsprämie sind alle Kosten enthalten (z. B. Raummiete, Sachkosten etc.). Weitere Kosten können nicht geltend gemacht werden.
Höhe der Förderung
• 400 Euro für eine von einer Einzelperson organisierte und aufgeführte Veranstaltung.
• Für jede weitere tätige Person erhöht sich die Prämie um 250 Euro pro Veranstaltung.
• Die Höchstförderung pro Aufführung beträgt 1.400 Euro. Bei mehr als fünf beteiligten Personen reduziert sich die individuelle Prämie anteilig.
• Richtwert der Dauer einer Vorstellung sind mind. 45 Minuten pro Vorstellung.
Rechenbeispiel bei 3 Künstler:innen + 1 Techniker:in: 400 Euro + 250 Euro + 250 Euro + 250 Euro = 1.150 Euro
Im Falle einer Förderung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme im Anschluss an die Aufführungen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
Einnahmen
Es wird ein Eintrittspreis von 5 Euro pro Zuschauer:in empfohlen. Die Einnahmen erhalten die Zuwendungsempfänger:innen.
Ermäßigte Eintrittspreise sind (z. B. für Berlinpass-Inhaber:innen) zu ermöglichen. In Ausnahmefällen (z. B. um neue Orte oder Zielgruppen zu erschließen), können Veranstaltungen ohne Eintritt realisiert werden. Angaben zu den empfohlenen Eintrittspreisen finden Sie in der Liste „Theaterorte in Reinickendorf“.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler:innen und freie Künstler:innen-Gruppen, die vorrangig in Berlin tätig sind und dort Projekte konzipieren und umsetzen.
Förderzeitraum
Die Projekte sollen in der Zeit bis zum 11. Dezember 2023 durchgeführt werden.
Fördervoraussetzungen und formale Kriterien
1. Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen an eindeutig benannten Veranstaltungsorten der o. g. Prognoseräume.
2. Die Aufführungsprämie wird nur für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 45 Min. gewährt.
3. Vorausgesetzt wird die künstlerische Qualität der Angebote und die entsprechende Qualifikation der mitwirkenden Künstler:innen. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen zum Antrag sowie ggf. unter Berücksichtigung online verfügbarer Arbeitsproben.
Ausgeschlossen ist die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben sowie die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind. Ebenso ist eine Förderung von Theatern ausgeschlossen, die eine institutionelle Förderung erhalten.
Die Zuwendung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuwendungsverfahren
Die Zuwendung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Leitlinien zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur:innen im Bereich Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) und der LHO § 44.
Vergabe der Fördermittel
Die Bewilligung der Aufführungsprämie/n ist abhängig von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen und erfolgt durch die Auswahl einer Jury.
Antragsmodalitäten und Fristen
Folgende Unterlagen sind als digitale Version und im Original mit allen Anlagen und unterschrieben in einfacher Ausführung einzureichen:
Nutzen Sie für eine Antragstellung von Aufführungsprämien bitte die bereitgestellten Formulare:
- Antragsformular
- Anlage A - Aufführungsorte
Diese Anlage muss nach den Aufführungen nochmals eingereicht werden, indem auch der blaue Abschnitt ausgefüllt wird.
- Anlage Prämiennachweis
Diese Anlage nach Abschluss des Projektes spätestens zwei Wochen nach dem letzten Aufführungstermin unterschrieben auf dem Postwege einreichen.
- Anlage Spielstättenbescheinigung
Bitte fügen Sie formlos hinzu:
- Beschreibung des Vorhabens (max. eine DIN-A4 Seite)
- Darstellung der beteiligten Künstler:innen, z. B. Biografie (max. DIN-A4)
- Preisgestaltung (z. B. Höhe des Eintritts)
- Sonstiges
Einreichungsfrist: 11.6.2023 für Veranstaltungen ab September 2023
Kontakt und Beratung zur Antragstellung
Michaela Möller
kia-programm-reinickendorf@web.de
0176 5173 8127
Telefonische Sprechzeiten: Di und Do: 10 bis 16 Uhr
Einsendung des Antrags per Post an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Bildung, Sport, Kultur und FM
– Fachbereich Kunst und Geschichte –
Jeannette Fischer
Alt-Hermsdorf 35
13467 Berlin
per E-Mail
jeannette.fischer@reinickendorf.berlin.de
Nur vollständig online und postalisch eingereichte Anträge werden bearbeitet. Im Anschluss an die Veranstaltung/en ist das ausgefüllte und im Original unterschriebene Nachweisformular
bis spätestens zwei Wochen nach der letzten Veranstaltung postalisch einzureichen.
Den Spielort für Ihr Angebot können Sie frei wählen, eine Auswahl mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen finden Sie in der entsprechenden Liste.